Beamtenrecht
Als öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis unterscheidet sich das Beamtenverhältnis wesentlich vom privatrechtlichen Dienstverhältnis der Angestellten. Während deren Rechtsbeziehungen zu einem Arbeitgeber auf Tarifverträgen bzw. Einzelarbeitsverträgen beruhen, für die Vertragsfreiheit besteht, wird das Beamtenverhältnis durch gesetzlich festgelegte Typen gestaltet. Treuepflicht des Beamten und Fürsorgepflicht des Dienstherrn stehen sich gegenüber, nicht Arbeit und Entgelt. Ich berate und vertrete Sie gerne, etwa zu folgenden Punkten:
- Beamtenverhältnis
- Beamter auf Lebenszeit
- Beamter auf Probe
- Beamter auf Zeit
- Beamter auf Widerruf
- Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums
- Fürsorgepflicht
- Laufbahn Ernennung und Entlassung
- Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand
- Konkurrentenklage
- Besoldung
- Disziplinarrecht
- Versorgungsrecht
- Nebentätigkeit
- Beurteilung
Termin in der Kanzlei
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Sie finden mich zentral in Bremen. Parkplätze sind vorhanden. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Haltestelle Stern) bin ich gut zu erreichen.
Birgit Lohfeld | Telefon | 0421 . 277 93 00 |